AGB
**Allgemeine Verkaufsbedingungen der JK Fluidtechnik GmbH**
**I. Geltung / Angebote**
1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Werkverträgen sowie Verträgen über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender vertretbarer und nicht vertretbarer Sachen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über den Einsatz- oder Verwendungszweck sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Für die Auslegung von Handelsklauseln wie „EXW“, „FOB“ und „CIF“ gelten die Incoterms® in ihrer jeweils gültigen Fassung.
**II. Preise und Verpackung**
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen, jedoch ohne Übernahme der Rücktransport- oder Entsorgungskosten.
**III. Zahlung und Verrechnung**
1. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Skontoabzug fällig.
2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
**IV. Lieferfristen und -bedingungen**
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt.
**V. Eigentumsvorbehalt**
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an uns ab.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren.
**VI. Abrufaufträge**
1. Abrufaufträge sind spätestens bis zum Ablauf der vereinbarten Abruffrist abzurufen.
2. Erfolgt der Abruf nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.
**VII. Haftung für Mängel**
1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Spezifikationen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel in Textform anzuzeigen.
3. Mängelrechte bestehen nur, wenn der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt.
4. Ist die Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5. Einbau- und Ausbaukosten sind nur in marktüblichen Höhen ersatzfähig und nachzuweisen.
6. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere auf Schadensersatz für Folgeschäden.
**VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung**
1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware.
**IX. Schlussbestimmungen**
1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz, sofern der Käufer Kaufmann ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.